Ortstermine in Geisingen und Umgebung nach Absprache
Mitglied im VIB e.V. · Mo bis Fr 08:00-18:00 Uhr · anfrage@baugutachter-geisingen.de
Technische Prüfung vor der Abnahme, die Entscheidung über Ihre Unterschrift bleibt bei Ihnen.
Wir begleiten Bauherren in Geisingen und den Stadtteilen Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen bei der Bauabnahme von Neubau, Sanierung oder Anbau. Unsere Aufgabe ist die unabhängige technische Bewertung sichtbarer und zugänglicher Bauteile: Die Entscheidung über die Abnahme liegt immer bei Ihnen.
Leon Lottermoser, Sachverständiger im GENIUS Sachverständigenbüro
Die Bauabnahme nach § 640 BGB bedeutet, dass Sie als Bauherr dem Bauunternehmen die vertragsgemäße Herstellung der vereinbarten Leistung bestätigen. Damit ist die Abnahme weit mehr als eine Formalität: Sie hat weitreichende technische und rechtliche Folgen, die Sie vor der Unterschrift im Abnahmeprotokoll kennen sollten.
Die Bauabnahme in Geisingen unterscheidet zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Abnahme. Eine behördliche Abnahme nach § 67 LBO findet nur statt, wenn das Landratsamt Tuttlingen als Baurechtsbehörde sie vorschreibt. Für die privatrechtliche Abnahme gilt nach dem gesetzlichen Leitbild vereinfacht Folgendes, Ihr Vertrag kann abweichen:
Die Beweislast für Mängel liegt nach der Abnahme beim Bauherrn. Das bedeutet: Vor der Abnahme muss das Bauunternehmen nachweisen, dass es mangelfrei gearbeitet hat. Danach kehrt sich diese Pflicht um: Sie müssen beweisen, dass ein Mangel bereits bei Abnahme vorhanden war. Mit der Abnahme beginnt in der Regel die Gewährleistungsfrist; wie lange sie läuft, hängt von Gesetz und Vertrag ab und gehört zu den Fragen an Ihren Rechtsanwalt. Die Schlusszahlung an das Bauunternehmen wird nach der Abnahme fällig. Außerdem beinhalten die rechtlichen Folgen der Abnahme den Gefahrübergang an den Bauherrn. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme verweigert werden, bei unwesentlichen Mängeln besteht diese Möglichkeit grundsätzlich nicht.
Wir bewerten die technische Seite der Abnahme und dokumentieren auf Wunsch mit einem eigenen Protokoll. Die Entscheidung zur Abnahme bleibt aber immer in Ihrer Hand. In Geisingen gibt es dabei sehr unterschiedliche Baualtersklassen: vom Altstadthaus aus dem 16. oder 17. Jahrhundert über Nachkriegsbauten bis zum Neubaugebiet Westäcker in Gutmadingen, das 2022 eingeweiht wurde. Entsprechend verschieden sind die typischen Mängelbilder, auf die wir bei der Begehung achten.
Stufen zwischen Befund und Empfehlung
Ansprechpartner für Ihre Abnahme
Stadtteile einschließlich der Kernstadt
Mitglied, keine Zertifizierung
Klarheit, bevor Sie unterschreiben
Eine fachlich begleitete Bauabnahme gibt Ihnen Sicherheit vor der Unterschrift. Statt Bauchgefühl erhalten Sie eine strukturierte Mängelliste mit technischer Einordnung, erstellt von einem Sachverständigen, der ausschließlich in Ihrem Interesse handelt, ohne wirtschaftliches Interesse an Abnahme, Nachbesserung oder Kaufpreisverhandlung.
Ohne sachkundige Begleitung können in Geisingen und der Umgebung leicht folgende Punkte übersehen werden:
Feuchte in Keller und Sockel
Feuchtigkeitsschäden im Keller oder Sockelbereich, vor allem bei Grundstücken in Donaunähe oder in der Aitrach-Niederung bei Kirchen-Hausen, wo aufsteigende Feuchtigkeit und mangelnde Abdichtung vorkommen können.
Ob ein Grundstück im Überflutungsbereich liegt, zeigen die Hochwassergefahrenkarten der LUBW.
Risse bei Jura-Untergrund
Setzungsrisse und Spannungsrisse bei Gebäuden auf Weißjura-Untergrund, wo Mergellagen vorkommen können, die bei wechselnder Feuchtigkeit quellen und schwinden können.
Bei der Vorbegehung halten wir Lage, Verlauf und Breite solcher Risse mit Rissmesskarte und Foto fest.
Dämmung im Baar-Klima
Mangelhafte Dämmung an der Gebäudehülle, Fenstern und Übergängen in der Baar-Lage, wo Frost eine Rolle spielen kann, was zu Wärmeverlust, Kondensat und Schimmelbildung führen kann
Umgebaute Einhäuser in den Stadtteilen
Holzschäden und Durchfeuchtung bei umgebauten Einhäusern und Bauernhäusern in den Stadtteilen, wo Scheunenteile zu Wohnraum umgenutzt wurden
Hier lohnt der Blick auf Anschlüsse zwischen altem Holz und neuer Dämmung.
Lücken in der Dokumentation
Unklare oder fehlende Fotodokumentation und technische Einordnung von Mängeln, die eine spätere Durchsetzung von Ansprüchen erschweren können
Wir arbeiten unabhängig, ohne eigenes wirtschaftliches Interesse an Kauf, Verkauf, Sanierung oder Nachbesserung. Unsere Bewertung ist technisch fundiert und ehrlich, auch wenn alles in Ordnung ist.
Geisingen liegt im oberen Donautal auf der südöstlichen Baar, auf etwa 667 Metern Höhe. Die Donau fließt von West nach Ost durch die Stadt. Diese Lage bringt besondere bautechnische Rahmenbedingungen mit sich, die wir am konkreten Objekt technisch prüfen.
Häuser in der Donauaue und nahe der Aitrach, die bei Kirchen-Hausen in die Donau mündet, können von Kellerfeuchtigkeit und aufsteigendem Grundwasser betroffen sein. Die Hochwassergefährdung eines Grundstücks kann über die Hochwassergefahrenkarten der LUBW geprüft werden; eine eigene Risikobewertung nehmen wir nicht vor.
Im historischen Stadtkern von Geisingen mit Resten der Stadtbefestigung aus der Zeit um 1300 und vielen Häusern aus dem 16. und 17. Jahrhundert nach dem großen Brand von 1487 kann sich Folgendes zeigen: Holzkonstruktionen mit Schäden, altes Mauerwerk, verschiedene Umbauphasen. In den Stadtteilen finden sich Einhäuser des 18. Jahrhunderts mit Wohn- und Scheunenteil unter einem Dach, die teils zu Wohnraum umgebaut sein können; dann prüfen wir insbesondere Holzschutz, Durchfeuchtung und Dämmqualität.
Im Neubaugebiet Westäcker in Gutmadingen liegt der Fokus auf der Ausführungsqualität moderner Bauweisen, Wärmeschutzdetails und Feuchteschutz. Auch ehemalige Industriestandorte wie das Zementwerksgelände (heute DANUVIA81) oder der frühere Eisenerzbergbau in Gutmadingen bis 1942 können bei Bauvorhaben eine Rolle spielen; hier empfehlen wir, vorhandene Altunterlagen und mögliche Altlastenverzeichnisse zu prüfen.
Rechtliche Fragen zu Genehmigungen und zum Denkmalschutzrecht des Landes Baden-Württemberg beantworten wir nicht. Baugenehmigungen und Denkmalschutzangelegenheiten werden über das Landratsamt Tuttlingen gehandhabt.
Wir begutachten Wohngebäude im Bestand und Neubau und berücksichtigen die klimatischen Bedingungen der Baar sowie die Herausforderungen der Untergründe des Weißen Jura mit möglichen Klüften und Mergellagen, die am Objekt zu prüfen sind. Leon Lottermoser ist Sachverständiger im GENIUS Sachverständigenbüro, das Mitglied im Verband der Immobilien- und Bausachverständigen VIB e.V. ist; die Mitgliedschaft ist keine Zertifizierung.
Befund: Wir beschreiben, was objektiv gesehen und gemessen wurde, etwa einen Riss, einen Feuchtemesswert am Sockel oder eine Unebenheit an der Sichtbetonoberfläche.
Die Begehung erfolgt als systematischer Rundgang außen und innen mit Fokus auf sichtbare und zugängliche Bauteile. Befunde werden sorgfältig notiert und fotografisch dokumentiert, ohne Eingriffe in die Bausubstanz. Bei der offiziellen Bauabnahme können wir technische Formulierungen für Mängel vorschlagen, die Sie in das Protokoll aufnehmen lassen können.
Feststellung: Wir ordnen den Befund dem betroffenen Bauteil, der Bauweise und dem Ausführungsdetail zu, ohne ihn zu bewerten.
Ob ein Punkt wichtig ist, bleibt in dieser Stufe bewusst offen. So lässt sich später nachvollziehen, was gesehen und was daraus abgeleitet wurde.
Einordnung: Wir setzen den Befund in den technischen Zusammenhang, unter Berücksichtigung der Gebäudesituation, der Lage in Geisingen und der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Feuerungsanlagen dürfen beispielsweise erst nach Bescheinigung des Schornsteinfegers in Betrieb genommen werden; solche Zusammenhänge weisen wir aus.
Empfehlung: Wir geben sachliche Vorschläge zum weiteren technischen Vorgehen: Nachbesserung, Beobachtung über einen definierten Zeitraum oder ergänzende Untersuchung nach gesonderter Beauftragung.
Wir bewerten die Bedeutung der festgestellten Punkte: Handelt es sich um eine rein optische Auffälligkeit, eine Funktionsbeeinträchtigung oder einen Punkt mit möglichen Feuchte- oder Frostfolgen? Eine rechtliche Empfehlung, ob die Abnahme verweigert werden sollte, geben wir nicht. Auf Wunsch formulieren wir konkrete technische Hinweise für Nachbesserungen, die Sie an den ausführenden Betrieb oder einen von Ihnen eigenständig beauftragten Rechtsanwalt weitergeben können.
Jede Beobachtung bei der Bauabnahme dokumentieren wir nach einem festen Schema. Dieses Vorgehen sorgt für Nachvollziehbarkeit und eine klare Trennung zwischen dem, was wir sehen, und dem, was wir daraus ableiten.
Typische Situationen, in denen Bauherren uns ansprechen: Der offizielle Termin für die Bauabnahme steht an, der Bauträger drängt auf Unterschrift, das Protokoll ist unklar oder Sie sind unsicher, ob Mängel vorliegen. Idealerweise findet eine vorbereitende Vorabbegehung ein bis zwei Wochen vor dem offiziellen Abnahmetermin statt, damit erkannte Punkte noch vor der eigentlichen Abnahme besprochen werden können. Wir übernehmen keine rechtliche Beratung und treffen keine Abnahme-Entscheidung für Sie.
In diesem Abschnitt beschreiben wir die konkreten Bausteine unserer technischen Unterstützung bei Abnahmen in Geisingen (Kernstadt) sowie in Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen. Den genauen Umfang legen wir vorab schriftlich fest. Sie wählen, ob Sie eine mündliche Bewertung vor Ort oder eine ergänzende schriftliche Ausarbeitung wünschen.
Die Vorab-Begehung sollte ein bis zwei Wochen vor dem offiziellen Abnahmetermin stattfinden. So können erkannte Mängel noch vor dem eigentlichen Termin mit dem Bauunternehmen besprochen und im besten Fall behoben werden.
Bei der vorbereitenden Begehung prüfen wir sichtbare und zugängliche Bauteile: Innenausbau, Fassade, Dachbereich soweit einsehbar, Sockel- und Kellerbereich mit Feuchtemessgerät und Hygrometer. In Geisingen legen wir dabei besonderes Augenmerk auf regionale Schwerpunkte: Frost- und Feuchteschäden an der Gebäudehülle, wie sie auf der Baar vorkommen können, deren Kaltluftbecken zu den kältesten Gegenden Deutschlands gehört, sowie mögliche Setzungsrisse, wo Weißjura und Mergellagen im Untergrund vorkommen.
Wir öffnen keine Bauteile und führen keine statischen Berechnungen durch. Sollten vertiefende Untersuchungen nötig sein, empfehlen wir diese als gesonderten Auftrag.
Auf Wunsch begleiten wir Sie zum Termin mit dem Bauträger, Generalunternehmer oder Handwerksbetrieb. Unsere Rolle dabei ist klar definiert: technische Begutachtung der sichtbaren Ausführung, Formulierung technischer Mängel und Unterstützung bei der Zuordnung, welche Punkte aus technischer Sicht bedeutsam und welche untergeordnet sind, ohne rechtliche Wertung.
Wir unterschreiben kein fremdes Vertragsformular. Die Unterschrift im Abnahmeprotokoll verbleibt allein bei Ihnen als Auftraggeber. Die Bauabnahme sollte schriftlich im Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Dabei stehen Ihnen grundsätzlich verschiedene Optionen offen: Abnahme, Abnahme mit Vorbehalten oder Nachbesserungswünsche; diese Möglichkeiten erläutern wir Ihnen neutral, ohne rechtliche Empfehlung auszusprechen.
Alle relevanten Feststellungen werden nachvollziehbar und strukturiert dokumentiert. Das Abnahmeprotokoll sollte alle Mängel mit Fristen zur Nachbesserung enthalten; unsere technische Dokumentation unterstützt Sie dabei mit folgenden Bausteinen:
Eine Mängelliste mit Zuordnung zu Räumen und Bauteilen, Fotos aus sicht- und zugänglichen Bereichen sowie eine kurze technische Einordnung mit konkreten Handlungsempfehlungen. Sie wählen vorab das Ergebnisformat: ausschließlich mündliches Feedback vor Ort oder ergänzende schriftliche Ausarbeitung.
Auf Wunsch erstellen wir nach gesonderter Beauftragung ein eigenes GENIUS-Abnahmeprotokoll mit klarer Trennung von Befund und Empfehlung, das vom Protokoll des ausführenden Unternehmens getrennt ist.
Von der unverbindlichen Anfrage bis zur Übergabe des Ergebnisses durchlaufen wir einen klar strukturierten Ablauf. Anlass, Umfang und Ihre Fragestellungen klären wir vorab und halten sie schriftlich fest, einschließlich des gewünschten Ergebnisformats. Sie können uns vorab Fotos per WhatsApp senden, damit wir den Schwerpunkt der Begehung gezielt vorbereiten können.
Im ersten Schritt besprechen wir Ihr Bauvorhaben, die Vertragssituation aus Ihrer Sicht, den voraussichtlichen Abnahmetermin und Ihre besonderen Sorgenpunkte, etwa Feuchte im Keller, Risse an Wänden oder Fragen zum Schallschutz. Bei der Bauabnahme müssen die zur Abnahme nötigen Unterlagen bereitgestellt werden. Wir prüfen keine Verträge rechtlich, sondern klären, welche technischen Leistungen abgenommen werden sollen.
| Unterlage | Wofür wir sie nutzen |
|---|---|
| Bau- und Leistungsbeschreibung | Abgleich der vereinbarten Ausführung |
| Grundrisse und Pläne | Orientierung im Gebäude und an Details |
| Protokolle der Baufirma | Stand früherer Begehungen und offener Punkte |
| Fotos aus der Bauphase | Hinweise auf heute verdeckte Bauteile |
| Vorgeschlagener Abnahmetermin | Planung der Vorbegehung ein bis zwei Wochen vorher |
Dabei erläutern wir den Einsatz unserer Geräte: Feuchtemessgerät, Infrarot-Thermometer, Hygrometer, Streiflicht-Lampe und Rissmesskarte.
Bei einer Bauabnahme in Geisingen kommen zwei Dinge zusammen, die oft verwechselt werden: die private Abnahme zwischen Ihnen und dem Bauunternehmen nach BGB § 640 und eine mögliche behördliche Abnahme nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO).
Eine verpflichtende behördliche Schlussabnahme sieht die LBO nicht vor. Zu einer Abnahme gemäß § 67 LBO kommt es nur dann, wenn die Baurechtsbehörde sie eigens vorschreibt. Für Geisingen mit Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen ist das Landratsamt Tuttlingen mit seinem Baurechts- und Umweltamt untere Baurechtsbehörde, nicht die Stadt.
Die private Abnahme nach BGB § 640 betrifft dagegen Ihr Vertragsverhältnis mit Bauträger, Generalunternehmer oder Handwerksbetrieb. Welche Folgen sie im Einzelfall hat, hängt von Ihrem Vertrag ab und ist eine Rechtsfrage.
Wir ordnen ausschließlich die technische Seite ein: Was ist sichtbar ausgeführt, wo weicht es von den anerkannten Regeln der Technik ab, und wie bedeutsam ist das? Für die rechtliche Bewertung ziehen Sie bitte eine eigene Anwältin oder einen eigenen Anwalt hinzu.
Bei Kulturdenkmalen in der Altstadt, etwa im Bereich der Stadtbefestigung um 1300, ist das Landratsamt Tuttlingen zugleich untere Denkmalschutzbehörde. Was das Denkmalschutzrecht des Landes Baden-Württemberg im Einzelfall verlangt, klären Sie mit der Behörde.
Welche Mängel bei einer Abnahme auffallen, hängt vom Gebäude ab. Bei einem Neubau im Neubaugebiet Westäcker in Gutmadingen stehen andere Punkte im Vordergrund als bei einem umgebauten Einhaus in Leipferdingen oder einem Altstadthaus an der Hauptstraße.
Bei der Begehung sehen wir uns sichtbare und zugängliche Bauteile an und gehen typische Prüfpunkte durch:
Weil Frost auf der Baar eine Rolle spielen kann, achten wir besonders auf Details, an denen Feuchtigkeit in Bauteile gelangen und gefrieren kann, etwa am Sockel oder an Fensterbänken.
Im Weißen Jura mit Mergellagen können Rissbilder an Bodenplatte und Kellerwänden auf Bewegungen im Baugrund hinweisen; ob das so ist, lässt sich nur am Objekt prüfen.
Viele dieser Punkte lassen sich besser beurteilen, solange sie noch offen liegen. Wer schon während der Bauphasen prüfen lassen möchte, findet das unter Baubegleitung.
Wir kommen nach Absprache zu Ihrem Neubau in Geisingen oder in die Nachbarorte. Ein eigenes Büro vor Ort haben wir nicht; das Honorar inklusive Anfahrt vereinbaren wir vor der Beauftragung.
Wir kommen in die Kernstadt und in alle vier weiteren Stadtteile:
Nach Absprache begleiten wir auch Abnahmen in Immendingen, Tuttlingen, Donaueschingen, Engen oder Tengen. Das übrige Angebot zeigt die Übersicht der Bausachverständigen für Geisingen; soll vor Bauarbeiten nebenan der Zustand Ihres Hauses festgehalten werden, ist die Beweissicherung die passende Leistung.
Die beiden Abnahmen haben unterschiedliche Beteiligte und Zwecke. Die Übersicht zeigt die Unterschiede in vereinfachter Form.
| Aspekt | Private Abnahme (BGB § 640) | Behördliche Abnahme (LBO) |
| Beteiligte | Sie und das Bauunternehmen | Landratsamt Tuttlingen als Baurechtsbehörde |
| Anlass | Fertigstellung der vereinbarten Leistung | nur wenn die Baurechtsbehörde sie vorschreibt (§ 67 LBO) |
| Gegenstand | vertragsgemäße Herstellung | Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben |
| Unsere Rolle | technische Begleitung, Mängelliste, Fotos | technische Vorbereitung auf Wunsch, keine Vertretung gegenüber der Behörde |
Die Übersicht vereinfacht bewusst und ersetzt keine Rechtsberatung.
Damit Sie realistische Erwartungen haben, formulieren wir unsere Leistungsgrenzen klar:
Wir öffnen keine Bauteile, führen keine Bohrungen durch und unternehmen keine zerstörungsbehafteten Prüfungen ohne separate Vereinbarung. Statische Berechnungen, Tragwerksplanung oder die Bewertung von Schneelasten und Sonderkonstruktionen gehören nicht zu unserem Leistungsumfang. Wir übernehmen keine rechtliche Beratung, legen keine Bauverträge aus und geben keine Empfehlung zu Vertragsstrafen oder zur Berechnung von Gewährleistungsfristen.
Die Entscheidung über Abnahme, Abnahme mit Vorbehalt oder Abnahmeverweigerung liegt immer bei Ihnen als Auftraggeber, gegebenenfalls mit eigenem Rechtsbeistand. Wir treffen keine Aussagen darüber, wie Gerichte, Banken, Versicherungen oder Behörden entscheiden. Laboranalysen und Materialprüfungen erfolgen nur nach gesonderter Absprache.
Für die Abnahme spielen neben der Größe des Hauses weitere Umstände eine Rolle, die Sie schon bei der Anfrage nennen sollten.
| Faktor | Einfluss |
|---|---|
| Art der Abnahme | Ein Wohnungskauf mit Gemeinschaftsflächen oder ein einzelnes Gewerk ergeben einen anderen Prüfumfang als ein komplettes Haus. |
| Vorabnahme | Ein vorgezogener Rundgang bedeutet einen weiteren Ortstermin, schafft aber Luft für Nachbesserungen vor dem eigentlichen Abnahmetag. |
| Eigenes Protokoll | Ein von uns geführtes Abnahmeprotokoll ist gesondert zu vereinbaren und erhöht die Nachbereitung. |
| Außenanlagen | Terrasse, Zufahrt und Entwässerung auf dem Grundstück lassen sich einbeziehen, verlängern aber den Rundgang. |
Zeitpunkt: Der Termin gehört vor Ihre Unterschrift unter das Protokoll der Baufirma. Liegt Schnee auf Dach, Terrasse oder Sockel, bleibt manches verdeckt; planen Sie dann einen späteren Blick auf die Außenbereiche ein und halten Sie das im Protokoll fest.
Ein individuelles, schriftliches Angebot liegt Ihnen vor der Beauftragung vor, die Anfahrt ist eingerechnet.
Am Abnahmetag zählt, dass jemand an Ihrer Seite steht, der nur der Technik verpflichtet ist. Darauf sollten Sie achten:
Für Geisingen: Klüfte im Weißjura und Mergellagen können Setzungen begünstigen, die sich zuerst an Garagenboden, Terrassenplatten oder Außentreppen zeigen. Solche Risse sollten deshalb mit Lage und Verlauf in die Mängelliste, bevor Sie abnehmen.
Ergänzende Prüfungen
Eine Kontaktaufnahme empfiehlt sich, sobald der voraussichtliche Abnahmetermin mit dem Bauunternehmen oder dem Handwerksbetrieb absehbar ist. Für eine vorbereitende Begehung sind ein bis zwei Wochen vor dem offiziellen Termin sinnvoll, der genaue Zeitpunkt wird aber individuell abgestimmt.
Wir begutachten sowohl Einfamilienhäuser als auch Eigentumswohnungen. Bei Wohnungen beachten wir technisch die Schnittstellen zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, etwa an Fassade, Treppenhaus oder Haustechnik. Die rechtliche Auslegung der Teilungserklärung übernehmen wir nicht.
Halten Sie folgende Unterlagen bereit: Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Grundrisse und relevanten Schriftwechsel. Nützlich sind außerdem Protokolle früherer Baustellenbesuche und eine eigene Liste der Punkte, die Ihnen aufgefallen sind. Wenn Sie bereits Problemstellen kennen, senden Sie uns vorab Fotos, damit wir den Schwerpunkt der Begehung gezielt vorbereiten können.
Wir prüfen bei der Abnahme den Keller- und Sockelbereich visuell und arbeiten mit Feuchtemessgerät sowie Hygrometer, soweit die Bereiche zugänglich sind. Die konkrete Hochwassergefährdung eines Grundstücks sollte über die Hochwassergefahrenkarten der LUBW geprüft werden; diese weisen Überflutungsflächen und Überflutungstiefen für verschiedene Szenarien aus.
Auf Wunsch erstellen wir ein separates GENIUS-Protokoll mit unseren Befunden, Feststellungen, Einordnungen und Empfehlungen. Dieses Protokoll ist vom offiziellen Protokoll des Bauunternehmens getrennt und entfaltet keine eigenständige rechtliche Wirkung, kann Ihnen aber als technische Grundlage für Ihre Entscheidung und für Gespräche mit Ihrem Rechtsanwalt dienen.
Wir bewerten ausschließlich die technische Seite: ob ein Bauteil nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt ist, ob Mängel sichtbar sind und welche technische Bedeutung diese haben. Rechtliche Fragen zu Vertrag, Gewährleistung oder Durchsetzung von Ansprüchen klären Sie bitte mit einem von Ihnen eigenständig beauftragten Rechtsanwalt.
Wir unterstützen auch bei Bauabnahmen in älteren und möglicherweise denkmalgeschützten Gebäuden technisch. Vorgaben aus dem Denkmalschutzrecht Baden-Württemberg und Bescheide des Landratsamts Tuttlingen bewerten wir jedoch nicht rechtlich.
Wir nehmen Termine in Geisingen (Kernstadt) sowie in Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen nach individueller Vereinbarung wahr. Auch Projekte in der weiteren Umgebung, etwa in Richtung Immendingen oder Donaueschingen, sind nach Absprache möglich. Anfahrt und Honorar werden vor Beauftragung transparent vereinbart.
Wenn Sie ein Bauvorhaben in 78187 Geisingen oder in einem der Stadtteile planen oder bereits einen Abnahmetermin in der Hand haben, melden Sie sich unverbindlich bei uns. Wir stimmen Anlass, Umfang und gewünschtes Ergebnisformat gemeinsam ab. Leon Lottermoser im GENIUS Sachverständigenbüro ist Ihr persönlicher Ansprechpartner für die Planung der Begutachtung.
Unsere Arbeitsweise ist klar: Leistungsumfang und Honorar einschließlich Anfahrt werden vor der Beauftragung schriftlich vereinbart. Wir dokumentieren transparent und verzichten auf unnötige Feststellungen.
Fotos und Unterlagen können Sie vorab per WhatsApp schicken, danach stimmen wir den Termin ab.
Am einfachsten schildern Sie uns Bauvorhaben und Abnahmetermin kurz am Telefon oder per E-Mail. Leon Lottermoser meldet sich dann mit einem Vorschlag für Umfang und Ablauf.
Termine nach Vereinbarung
Kernstadt und sämtliche Stadtteile
Mo bis Fr 08:00-18:00 Uhr
Wir kommen nach Absprache zu Ihrem Neubau oder Bestandsgebäude
Leon Lottermoser, Sachverständiger im GENIUS Sachverständigenbüro
Ob Sie abnehmen, unter Vorbehalt abnehmen oder erst nachbessern lassen, entscheiden Sie. Wir liefern Ihnen dafür eine technische Mängelliste mit nachvollziehbaren Fotos als Grundlage, neutral und ohne eigenes Interesse am Ergebnis.
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